Folgen eines Cyberangriffs – Schäden und Haftungsrisiken für KMU

Veröffentlicht am
Symbolbild für die verschiedenen Auswirkungen eines Cyberangriffs auf ein KMU
Autoren
Philipp Frisch
Geschäftsführer
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Ein Cyberangriff ist nicht „nur ein IT-Problem“. Die Konsequenzen ziehen oft weite Kreise durchs ganze Unternehmen – und manchmal darüber hinaus. Man denke an Produktionsstillstände, verärgerte Kunden, rechtliche Schritte oder gar die Schließung des Betriebs.

In diesem Artikel betrachten wir die vielfältigen Folgen, die ein Cybervorfall für KMU haben kann, und zeigen auf, warum proaktive Sicherheit auch hier als Schutzschild dient.

Finanzielle Auswirkungen: Direkte und indirekte Kosten

Zunächst sind da die direkten Kosten: IT-Forensiker, neue Hardware, mögliche Lösegeldzahlungen oder Kosten für Datenrettung. Sehr schnell relevant werden aber indirekte Schäden: der Betrieb ist gestört, Aufträge können nicht erfüllt werden. Mitarbeiter können nicht arbeiten, Kunden springen womöglich ab.

Eine Studie von Bitkom bezifferte den jährlichen Gesamtschaden durch Cyberangriffe für die deutsche Wirtschaft auf 223 Mrd. € (2021) und Tendenz steigend – darin enthalten sind viele mittelbare Schäden, z.B. Umsatzverluste. Für ein KMU können schon wenige Tage Stillstand das Quartalsergebnis kippen oder im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen.

Es gibt die oft zitierte Zahl (aus US-Studien), dass über die Hälfte der KMU innerhalb eines Jahres nach einem schweren Datenverlust schließen müssen – auch wenn diese Zahl nicht exakt für Deutschland belegt ist, zeigt sie doch die Tragweite.

Rechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken

Wenn personenbezogene Daten betroffen sind (z.B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten), greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie verpflichtet Unternehmen, Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden und die Betroffenen zu informieren. Versäumt man das, drohen empfindliche Bußgelder.

Selbst wenn man meldet, können die Behörden nachfragen: Hätten geeignete Schutzmaßnahmen den Vorfall verhindern können? Auch Kunden oder Geschäftspartner könnten Schadenersatz fordern, wenn z.B. vertrauliche Informationen aus Ihrem Netz abgeflossen sind und ihnen dadurch ein Schaden entstand.

Die Geschäftsführung eines KMU steht zudem in der Sorgfaltspflicht. Gab es grobe Fahrlässigkeit bei der IT-Sicherheit, kann es theoretisch zu Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer kommen (z.B. von Gesellschaftern).

Reputationsschäden und Kundenvertrauen

Stellen Sie sich vor, Ihre Kunden lesen in der Presse, dass Ihr Unternehmen gehackt wurde und eventuell ihre Daten im Darknet gelandet sind. Der Vertrauensverlust kann gravierend sein. Es kostet viel Mühe und PR-Arbeit, das Vertrauen wiederherzustellen.

Einige Ihrer Kunden werden sich zwischenzeitlich Alternativen suchen – gerade Neukunden könnten abgeschreckt sein. Reputation ist ein immaterieller Wert, der jedoch einen direkten geschäftlichen Effekt hat. Deshalb investieren große Unternehmen so stark in Krisen-PR nach Vorfällen.

KMU fehlt oft das Budget für große Imagekampagnen, umso wichtiger ist es, präventiv zu vermeiden, überhaupt in so eine Lage zu kommen.

Wettbewerbsnachteile durch Datenverlust

Neben dem unmittelbaren Vertrauensverlust kann ein Angriff auch Innovationen kosten. Wenn z.B. technische Zeichnungen, Rezepturen oder Angebote gestohlen werden, können Konkurrenten daraus Nutzen ziehen. In einigen Fällen weiß man nicht einmal, wer alles Daten kopiert hat – aber plötzlich taucht ein Wettbewerber mit einem ähnlichen Konzept auf.

Wirtschaftsspionage via Cyberangriff ist zwar vor allem bei größeren Mittelständlern ein Thema, aber auch KMU mit Spezialisierung (sogenannte Hidden Champions) sind im Visier.

Psychologische Belastungen für Team und Führung

Nicht zu unterschätzen ist die Belastung für Mitarbeiter und Geschäftsführung. Ein Cybervorfall kann wie ein Überfall wirken – man fühlt sich verletzt, bloßgestellt, gestresst. Die Aufarbeitung kann Wochen dauern, was das Team zermürbt.

Gerade in kleineren Unternehmen, wo „die Firma“ oft fast wie Familie ist, trifft ein Angriff auch emotional.

IT-Sicherheit als Teil des unternehmerischen Risikomanagements

All diese Folgen zeigen: Cybersecurity ist Teil des unternehmerischen Risikomanagements. So wie man Brandschutz ernst nimmt, sollte man Cybergefahren ernst nehmen. Und wie beim Brand gilt: ganz verhindern lässt es sich nie mit absoluter Sicherheit, aber man kann Vorkehrungen treffen, um Schäden minimal zu halten.

Dazu gehören: regelmäßige Backups (für schnelle Wiederaufnahme des Betriebs), Cyberversicherung (um finanzielle Spitzen abzufedern), Kommunikationspläne (um Reputation zu schützen) und natürlich der stete Ausbau der Schutzmaßnahmen.

Praxis-Tipp: Führen Sie eine Risikoanalyse durch: Welche Art von Schäden wäre für Ihr Unternehmen am gravierendsten? Datenverlust? Produktionsstillstand? Rechtskosten? Setzen Sie dann genau dort Prioritäten für Ihre Sicherheitsinvestitionen.

Wenn z.B. die Produktionsausfall Ihr Alptraum ist, investieren Sie besonders in Netzsegmentierung, sichere Steuerungstechnik und Notfallprozesse für die Produktion. Wenn Kundendaten Ihr Kapital sind, legen Sie Fokus auf Zugriffsschutz und Verschlüsselung dieser Daten. So machen Sie Ihr Unternehmen schrittweise resilienter – und reduzieren potenzielle Schäden erheblich.

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